Der Gruppenführer führt die Helfer seiner Gruppe.
Aufgaben
- Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit
- Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner Gruppe
- die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
- Führung der Gruppe im Einsatz
- Dokumentation des Einsatzes
- Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
- Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
- Regelung der Versorgung seiner Gruppe
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner Helfer
- Der Gruppenführer unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des Landesbeauftragten im Rahmen seiner Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung